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Bild: AdobeStock/Lustre
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Zeiterfassung: Unsicherheit bei KMU

Der BAG-Beschluss zur Erfassung der Arbeitszeit vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) sorgt noch immer für viel Aufsehen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind nicht zuletzt aufgrund ihrer Verunsicherung hinsichtlich der Rechtslage teils schlechter aufgestellt als Großunternehmen. Eine Umfrage des HR-Software-Anbieters Personio hat etwa 150 KMU in Deutschland dazu befragt.

Demnach erfassen zwei Drittel die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten. Jedes dritte KMU zeigt sich unzureichend über die zu erfüllenden Anforderungen an die Zeiterfassung informiert und entsprechend unsicher in der Umsetzung. Jonas Rieke, Chief Operations Officer von Personio, fasst zusammen: “Viele Unternehmen, mit denen wir sprechen, stellen sich derzeit die gleiche Frage: Wie erfasse ich die Arbeitszeiten meiner Mitarbeitenden rechtskonform?“

5 % bzw. 12 % der Befragten erfassen die Arbeitszeit noch immer in Papierform bzw. durch händisch auszufüllende Tabellen, etwas mehr als drei Viertel dagegen mittels Software. Letztere muss für die Mehrheit der Befragten vor allem einfach zu bedienen (68 %), rechtskonform (63 %) und in vorhandene HR-Prozesse integrierbar sein.

Redaktion (allg.)

Arbeitgeber sind nach Ansicht des BAG bereits nach geltender Rechtslage verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen...