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TITELTHEMA
Abgeltung von Überstunden
Bleibt (zunächst) alles beim Alten?
Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche Sachlage Punkt der Auseinandersetzungen: Denn regelmäßig ist zunächst die Frage zu klären, wann der Arbeitnehmer und in welchem Umfang Überstunden geleistet hat.
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