Darlegungs- und Beweislast beim Überstundenprozess
Kommt es bei der Leistung von Überstunden zu Streitigkeiten, ist zumeist auch die tatsächliche Sachlage Punkt der Auseinandersetzungen: Denn regelmäßig ist zunächst die Frage zu klären, wann der Arbeitnehmer und in welchem Umfang Überstunden geleistet hat.
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Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Katharina Schäffer

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Im Betrieb gilt die „Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten“ (BV
Vergütungsfragen nicht gesetzlich geregelt
Das ArbZG ist ein öffentlich-rechtliches Arbeitsschutzrecht. Es beruht auf einer
Problematik
Das Szenario ist allen Arbeitgebern bekannt: Es existieren immer Arbeitnehmer, die häufiger krankheitsbedingt fehlen als alle anderen
Problempunkt
Die Klägerin war bei der beklagten Arbeitgeberin, einem Unternehmen des Speditions-, Transport- und Logistikunternehmens
Auskunftsanspruch im Kündigungsschutzprozess
Nach § 1 Abs. 3 Satz 3 KSchG muss der Arbeitnehmer die Tatsachen beweisen, welche die
Problempunkt
Der Kläger war im Einzelhandelsunternehmen der Beklagten als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Die Arbeitszeit wurde durch