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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Arbeitslohnspende für Unwetteropfer

In den vergangenen Wochen kam es in einigen Bundesländern zu enormen Schäden durch Gewitter und Hochwasser. Die Finanzverwaltungen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Saarland gewähren aus diesem Anlass steuerliche Erleichterungen für unwettergeschädigte Arbeitnehmer. Aus lohnsteuerlicher Sicht gelten Vereinfachungen für Beihilfen vom Arbeitgeber bzw. für Arbeitslohnspenden.

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