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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Arbeitszeitbetrug: Kündigung wegen nicht erfasster Raucherpausen
Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein Mitarbeiter vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann.
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