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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Auskunft über Arbeitszeiten von Außendienstmitarbeitern
Für die Betriebe eines bundesweit tätigen Mobilfunknetzbetreibers gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) über Vertrauensarbeitszeit. Danach können die Mitarbeiter innerhalb des Arbeitszeitrahmens selbst bestimmen, wann sie die Arbeit aufnehmen und beenden.
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