Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds bei der Beförderungsentscheidung

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 Bild: Nuthawut/stock.adobe.com
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Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen nach § 78 Satz 2 BetrVG wegen ihrer Amtstätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Wird ein Betriebsratsmitglied allein wegen des Amtes nicht auf eine höher dotierte Stelle befördert, ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot ein unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf die erhöhte Vergütung (BAG, Urt. v. 20.1.2021 – 7 AZR 52/20).

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Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds bei der Beförderungsentscheidung
Seite 53
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