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 Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Betriebsratsvergütung

Auch vor dem LAG München ging es um die Frage, ob einem Betriebsratsmitglied eine höhere Vergütung zusteht. Der Kläger war zunächst als Karosseriebauer tätig und wurde im Jahr 2007 zum Teamleiter ernannt. Als solcher gehörte er der ersten Leitungsebene der betrieblichen Hierarchie mit Führungsverantwortung an.

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