Der Equal-Pay-Grundsatz nach § 8 AÜG

Leitfaden zur Berechnung des Arbeitsentgelts für Leiharbeitnehmer
Während Leiharbeitnehmer noch vor kurzer Zeit für die gleiche Tätigkeit eine erheblich niedrigere Vergütung erhielten als vergleichbare Stammarbeitnehmer, weil durch Tarifvertrag dauerhaft vom Grundsatz des sog. Equal Pay abgewichen werden konnte, hat sich dies mit der Reform des AÜG zum 1.4.2017 grundlegend geändert: Nun muss im Regelfall spätestens ab Beginn des zehnten Monats der Überlassung an ein und denselben Entleiher eine Gleichstellung mit vergleichbaren Stammarbeitnehmern erfolgen.
1105
 Bild: peshkov - stock.adobe.com
Bild: peshkov - stock.adobe.com

1 Vorgaben des Gleichstellungs- grundsatzes des AÜG

Der Equal-Pay-Grundsatz birgt erhebliche rechtliche Unsicherheiten für Verleiher. Neben Klagen von Leiharbeitnehmern, die auf die Einhaltung des Equal-Pay-Grundsatzes pochen, drohen insbesondere Sanktionen von Seiten der Agentur für Arbeit (bis hin zum Verlust der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis) sowie empfindliche Geldbußen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 7a AÜG i. H. v. bis zu 500.000 Euro, wenn an dieser Stelle Fehler gemacht werden.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Bettina Scharff

Dr. Bettina Scharff
Counsel, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Allen & Overy LLP, München

Anja Kemmerling

Anja Kemmerling
Allen & Overy LLP, Frankfurt am Main

· Artikel im Heft ·

Der Equal-Pay-Grundsatz nach § 8 AÜG
Seite 366 bis 369
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags seit dem 15.10.2014 bei der beklagten Personaldienstleisterin

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Entsendevorschriften

Grundlagen und Ziele des Entsenderechts

Die rechtliche und geistige Grundlage des Entsenderechts ist die

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Überblick über die Rechtsquellen

Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Zeitliche Obergrenze bei Sachgrundbefristungen

§ 14 TzBfG soll nach dem Referentenentwurf (Ref-E) des BMAS folgenden Absatz 1a

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die SOKA-Bau zieht als gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien des Baugewerbes u. a. Beiträge zur Urlaubskasse (ULAK)