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VERGÜTUNG
Dienstfahrrad im Leasingmodell
Betriebsvereinbarung
1 Vorteile
Als kollektive Regelung gilt eine Betriebsvereinbarung (BV) unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 BetrVG). Sie ist einer AGB-Kontrolle entzogen (§ 310 Abs. 4 Satz1 BGB) und begründet einen selbstständigen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand i. S. d. Art. 6 Abs. 1 lit. c, 88 Abs. 1 DSGVO sowie § 26 Abs.
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