Der Kläger ist ausgebildeter Schlosser und bei der beklagten Stadt seit 2015 im Jobcenter als Fachassistent des inneren Dienstbetriebs (Hausmeister) gemäß TVöD-VKA tätig. Der Arbeitgeber gruppierte den Kläger in die Entgeltgruppe 5 des TVöD/VKA ein, zum 1.1.2017 wurde er entsprechend in die neue Entgeltordnung übergeleitet; einen Antrag auf Überprüfung seiner Eingruppierung stellte er im Zuge der Überleitung nicht. Der Kläger begehrte nach eigener Prüfung der Stellenbewertung die Vergütung nach der Entgeltgruppe 7; er vertritt die Auffassung, er sei gemäß der Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister/-innen einzugruppieren. Aber, so das LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 8.5.2024 – 3 Sa 188/23, rk): Bei unverändert auszuübender Tätigkeit kommt nach § 29b Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 TVÜ-VKA eine tarifautomatische Eingruppierung nur in Betracht, wenn sich nach der neuen Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als nach abgelöstem Vergütungsrecht ergebe und der Beschäftigte bis zum 31.12.2017 einen entsprechenden Antrag stellte. Dies habe der Kläger nicht getan – die Tarifautomatik war damit für die Zeit der unverändert auszuübenden Tätigkeit ausgesetzt. Von einer unverändert auszuübenden Tätigkeit i. S. d. TVÜ-VKA sei nicht mehr auszugehen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Tätigkeitsänderung gehalten gewesen wäre, die Eingruppierung des Arbeitnehmers zu überprüfen. Dies sei der Fall, wenn sich die Änderung der Aufgaben auf die Eingruppierung auswirken kann. Nicht maßgebend sei demgegenüber, ob sich durch die Änderung der Tätigkeit tatsächlich eine andere Eingruppierung ergibt. Ohne Antrag im Jahr 2017 war eine neue Eingruppierung nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit eingruppierungsrelevant geändert hätte. Das LAG betonte jedoch, dass auch dann, wenn sich die Eingruppierung des Klägers anhand der neuen Entgeltordnung bestimmen würde, sich die Eingruppierung aufgrund der handwerklichen Aufgaben nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen der Hausmeister/-innen richten würde.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Sebastian Günther
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