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Elektronische Zeiterfassung: Derzeit kein akuter Handlungsdruck
Der Beschluss des BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) war bereits kurz nach Veröffentlichung der Pressemitteilung viel diskutiert. Wir haben hierzu mit Dr. Markus Janko, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Kliemt.Arbeitsrecht in Düsseldorf, gesprochen.
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