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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer, der unverschuldet durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen.
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