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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Entgeltfortzahlung über Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus

Grundsätzlich endet die Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Arbeitgeber mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis „aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit“ kündigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 EntgFG).

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