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 Bild: Hyejin Kang/stock.adobe.com
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VERGÜTUNG

Entgelttransparenzgesetz im Praxistest

Auskunftsanspruch der Beschäftigten

1 Vergleichsentgelt

Der Arbeitgeber soll das Vergleichsentgelt ermitteln. Dabei geht das EntgTranspG vom sog. weiten Entgeltbegriff aus.

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