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 Bild: Drazen/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit

Der Kläger ist als Lkw-Verlader in einem Distributionszentrum der Beklagten beschäftigt. Er wird ausschließlich in der Nachtschicht eingesetzt. Seine Arbeitszeit beginnt wöchentlich i. d. R. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr und endet am Montag zwischen 2:00 Uhr und 3:30 Uhr. An den Folgetagen und insgesamt wöchentlich bis Samstagmorgen erbringt er im gleichen Zeitraum seine Arbeitsleistung.

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