Festlegung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag

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Vergütungsvereinbarung im öD-Arbeitsvertrag? Diese Frage hatte das BAG anlässlich des Rechtsstreits zwischen einem Hochschullehrer und dem Freistaat Bayern zu entscheiden. Der klagende Lehrer war seit 2013 Angestellter des Freistaates. § 4 Abs. 1 seines Arbeitsvertrags lautete: „Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe 12 TV-L eingruppiert (§ 12 Absatz 2 TV-L).“ Nach einer Beanstandung des Landesrechnungshofs nahm der Freistaat Bayern eine korrigierende Rückgruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L vor.

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Festlegung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag
Seite 470
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Body Teil 1

Die Beschäftigte stellte im Mai 2017 einen Antrag auf Höhergruppierung. Dies lehnte die Beklagte unter Verweis auf die Stellenbewertung

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Body Teil 1

Ein tückischer Fall: Der Beschäftigte begehrt im Klagewege die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 und damit in eine höhere

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Body Teil 1

Das Land Berlin beschäftigt die Klägerin als Schulleiterin. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TV-L Anwendung und die Vergütung erfolgt

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Body Teil 1

Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der

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Body Teil 1

Einführung

Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die

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Die Klägerin begehrt die Anerkennung von Berufserfahrung zwecks Zuordnung zu einer höheren Entgeltstufe. Zunächst war sie in den Jahren