Vergütungsvereinbarung im öD-Arbeitsvertrag? Diese Frage hatte das BAG anlässlich des Rechtsstreits zwischen einem Hochschullehrer und dem Freistaat Bayern zu entscheiden. Der klagende Lehrer war seit 2013 Angestellter des Freistaates. § 4 Abs. 1 seines Arbeitsvertrags lautete: „Der Beschäftigte ist in Entgeltgruppe 12 TV-L eingruppiert (§ 12 Absatz 2 TV-L).“ Nach einer Beanstandung des Landesrechnungshofs nahm der Freistaat Bayern eine korrigierende Rückgruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-L vor.
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Die Beschäftigte stellte im Mai 2017 einen Antrag auf Höhergruppierung. Dies lehnte die Beklagte unter Verweis auf die Stellenbewertung
Ein tückischer Fall: Der Beschäftigte begehrt im Klagewege die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 und damit in eine höhere
Das Land Berlin beschäftigt die Klägerin als Schulleiterin. Auf das Arbeitsverhältnis findet der TV-L Anwendung und die Vergütung erfolgt
Der Arbeitgeber vergütete die Klägerin zunächst als Geschäftsstellenverwalterin beim Verwaltungsgericht mit der Entgeltgruppe 5. Nach der
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die
Die Klägerin begehrt die Anerkennung von Berufserfahrung zwecks Zuordnung zu einer höheren Entgeltstufe. Zunächst war sie in den Jahren