Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
Das LAG Baden-Württemberg hatte in einem Urteil vom 29.5.2018 (19 Sa 61/17, n. rk.) über eine außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund eines Arbeitszeitbetrugs durch den Kläger zu entscheiden.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
