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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Geldentschädigung wegen Observation durch Detektiv
Die Parteien stritten vor dem LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 27.4.2017 – 5 Sa 449/16) über die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Kläger wegen einer Observation durch eine Detektei eine Geldentschädigung zu zahlen. Die Beklagte beschäftigt in ihrem Werk weniger als 200 Arbeitnehmer.
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