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 Bild: Rawpixel.com/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Gesetzesnovelle zur Betriebsratsvergütung

Endlich mehr Rechtssicherheit für Unternehmen?

§ 78 BetrVG: Das allgemeine Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Gemäß § 78 BetrVG dürfen Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden.

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