Hinweisen, aufklären und beraten!

Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern bei bAV
Das LAG Hamm (Urt. v. 6.12.2017 – 4 Sa 852/17) hat entschieden, dass Arbeitgeber auf Schadens-ersatz haften, sofern die Beratung bei Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung(bAV) fehlerhaft war. Und zwar auch dann, wenn die Beratung durch ein Kreditinstitut erfolgte. Dies gilt analog für Versicherungsvermittler aller Art.
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Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Private Vorsorge Bild: dp@pic/stock.adobe.com
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1 Paukenschläge in der Fachwelt

Bereits 2005 hatte der damalige Vorsitzende des „Ruhegeldsenats“ (3. Senat) beim BAG durch einen Fachvortrag und einen Fachaufsatz zum Thema „Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten im Betriebsrentenrecht“, RdA 2005, S. 129 ff., für Wirbel gesorgt. Das LAG Hamm folgt inzwischen dieser Linie der Arbeitgeberhaftung; das trifft aber noch nicht auf jedes Arbeitsgericht zu.

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Dr. Johannes Fiala

Dipl.-Math. Peter Schramm

· Artikel im Heft ·

Hinweisen, aufklären und beraten!
Seite 432 bis 433
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Body Teil 1

Betriebsrentengesetz als gesetzliche Mindestanforderung

Lange Zeit war die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

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Body Teil 1

Interesse des Arbeitgebers an der sozialrechtlichen Fragestellung

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist es dem Arbeitgeber

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Body Teil 1

In vielen Fällen ist es zweifelhaft, ob beschäftigte Personen als Angestellte oder als z. B. freie Mitarbeiter anzusehen sind. Um diese

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Body Teil 1

Bei einer Gehaltspfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens einbehalten und an den Gläubiger weiterreichen

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Body Teil 1

Problempunkt

§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu

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Body Teil 1

Problempunkt

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die von der Arbeitgeberin und Beklagten aufgrund einer Entgeltumwandlung einer