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VERGÜTUNG
Hinweisen, aufklären und beraten!
Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern bei bAV
1 Paukenschläge in der Fachwelt
Bereits 2005 hatte der damalige Vorsitzende des „Ruhegeldsenats“ (3. Senat) beim BAG durch einen Fachvortrag und einen Fachaufsatz zum Thema „Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten im Betriebsrentenrecht“, RdA 2005, S. 129 ff., für Wirbel gesorgt.
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