Hinweisen, aufklären und beraten!
1 Paukenschläge in der Fachwelt
Bereits 2005 hatte der damalige Vorsitzende des „Ruhegeldsenats“ (3. Senat) beim BAG durch einen Fachvortrag und einen Fachaufsatz zum Thema „Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten im Betriebsrentenrecht“, RdA 2005, S. 129 ff., für Wirbel gesorgt. Das LAG Hamm folgt inzwischen dieser Linie der Arbeitgeberhaftung; das trifft aber noch nicht auf jedes Arbeitsgericht zu.
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Dr. Johannes Fiala

Dipl.-Math. Peter Schramm

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