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 Bild: metamorworks/stock.adobe.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Korrektur bei der Stufenzuordnung nach „Zusage“

Das LAG Rheinland-Pfalz hat sich mit der Stufenzuordnung zur Deckung des Personalbedarfs auseinandergesetzt (sog. Ausübung des freien Ermessens). Bei der Einstellung der klagenden Beschäftigten wurden Zeiten aus einer Vorbeschäftigung zwar nicht als einschlägige Berufserfahrung, jedoch als sog.

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