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 Bild: Grüner/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit

Eine Fachangestellte für Bürokommunikation war seit dem 1.9.2021 als Assistenz und Vorzimmerkraft des Amtsleiters im Amt für Mobilität beschäftigt. Sie ist mit 50 % schwerbehindert. Seit 1.12.2021 war die Angestellte durchgängig arbeitsunfähig.

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