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 Bild: Paul Brennan/pixabay.com
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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Kündigungsfrist nach Zustimmung des Integrationsamts

Der nach dem TVöD vergütete Kläger ist mit einem GdB von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Das Integrationsamt erteilte im Februar 2018 die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung. Der Personalrat verweigerte zunächst seine Zustimmung; erst zwei Monate später in der Einigungsstelle verständigte man sich darauf, die Kündigung auszusprechen.

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