Der nach dem TVöD vergütete Kläger ist mit einem GdB von 30 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Das Integrationsamt erteilte im Februar 2018 die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung. Der Personalrat verweigerte zunächst seine Zustimmung; erst zwei Monate später in der Einigungsstelle verständigte man sich darauf, die Kündigung auszusprechen. Diese ging dem Kläger im Mai 2018, mithin mehr als drei Monate nach Zustimmung des Integrationsamts, zu. Er erhob Kündigungsschutzklage.
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Sebastian Günther
· Artikel im Heft ·
Anwendbarkeit und Ausnahmen
Arbeitnehmer können sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der für die
Problempunkt
Die Klägerin – zuletzt als Hilfspolizistin im öffentlichen Dienst tätig und einem schwerbehinderten Menschen
Problempunkt
Der Kläger begehrt eine Entschädigung nach dem AGG. Er war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Seine Tätigkeit
● Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, auf krankheitsbedingte Gründe gestützten Kündigung. Eine
Selbst bei einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von fünfeinhalb Jahren kann eine krankheitsbedingte Kündigung daran scheitern, dass
Problempunkt
Die Klägerin ist in der von der Beklagten betriebenen Oberschule als Lehrerin beschäftigt. Nach Erteilung von zwei