Liebe Leserinnen, liebe Leser,
ein turbulentes Jahr liegt hinter uns und während die einen noch im Urlaub weilen und ihre Auszeit genießen, stecken die anderen bereits mitten im HR-Alltag. Grund genug, auch für uns gleich wieder durchzustarten mit drei Beiträgen zu den sog. Basics der arbeitsrechtlichen Personalarbeit: Wir widmen uns u.a. ausführlich den Zielvereinbarungen und zeigen, was Personaler im arbeitsgerichtlichen Verfahren erwartet sowie bei der Arbeitsvertragsgestaltung und -kontrolle zu beachten ist, damit die Grundlagen auch 2025 sitzen.
Den Jahresbeginn wollen wir zudem nutzen, um einmal Danke zu sagen! Danke, an die treue Leserschaft, die uns nun schon in den 80. Jahrgang begleitet. Danke an die zahlreichen Teilnehmer, die uns in diesem Jahr mit dem 20. Kongress ein tolles Jubiläum bescheren: Im Steigenberger Hotel am Kanzleramt begrüßen wir dieses Mal u.a. Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger, BAG-Präsidentin Inken Gallner, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Prof. Dr. Arnd Diringer sowie Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink. Die Themen reichen von KI über Entgelttransparenz sowie Druck- und Verdachtskündigung, Direktionsrecht, Betriebsratswahl, Suchtmittel im Betrieb bis hin zur Pflege und Altersvorsorge in der betrieblichen Praxis. Etwas detaillierter gibt unser Einhefter in der Mitte dieser Ausgabe Auskunft. Und ganz genau nachlesen und anmelden können Sie sich via www.kongress-arbeitsrecht.de
