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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Mitbestimmung bei der Nutzung von Twitter durch Arbeitgeber
Das LAG Hamburg (Urt. v. 13.9.2018 – 2 TaBV 5/18) befasste sich mit der Frage, ob das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) einschlägig ist, wenn eine Arbeitgeberin einen unternehmenseigenen Twitter-Account betreibt.
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