Direkt zum Inhalt
Bild: fizkes
Bild: fizkes
Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Mitbestimmung bei der Nutzung von Twitter durch Arbeitgeber

Das LAG Hamburg (Urt. v. 13.9.2018 – 2 TaBV 5/18) befasste sich mit der Frage, ob das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) einschlägig ist, wenn eine Arbeitgeberin einen unternehmenseigenen Twitter-Account betreibt.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium