Den Parteien geht es um die Abgrenzung der ständigen von der nicht ständigen Schichtarbeit – und damit um die Frage der Zulagengewährung. Der Kläger ist als Lehrrettungsassistent tätig. Zu 75 % seiner Arbeitszeit sind ihm Führungs- und Leitungstätigkeiten sowie Fachaufgaben übertragen. Zu 25 % seiner Arbeitszeit ist der Kläger im Schichtdienst des Rettungsdienstes eingesetzt. In den Jahren 2015 bis 2017 leistete er durchschnittlich drei Nachtschichten pro Monat und erhielt dafür eine Schichtzulage i. H. v. 0,24 Euro brutto je Stunde. Der Kläger forderte vom Arbeitgeber die Vergütung mit der pauschalen Monatsschichtzulage (§ 8 Abs.
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Sebastian Günther

· Artikel im Heft ·
Der Kläger war als technischer Angestellter in Wechselschicht beschäftigt. Zum 1.1.2016 trat die Betriebsvereinbarung „Wechselschichtarbeit“ in
Beim BAG standen für den 15.10.2021 mehrere Verfahren zur Entscheidung an und ausnahmsweise lohnt der Blick auf diese Fälle bereits vor
Problempunkt
Die Beklagte beschäftigt die Klägerin seit 2008 als Produktionsmitarbeiterin. Es gilt ein vollkontinuierliches
Problempunkt
Die Arbeitgeberin erbringt logistische Dienstleistungen. Im Betrieb gilt die „Betriebsvereinbarung Arbeitszeiten“ (BV
Das LAG Nürnberg (Urt. v. 3.5.2019 – 8 Sa 340/18, v. 30.4.2019 – 7Sa 346/18; Rev. eingelegt unter 6 AZR 254/19 und 6 AZR 253/19) hatte zu entscheiden
Problempunkt
Die Betriebsparteien des beklagten Textilhandelsunternehmens hatten im Jahr 2011 eine Betriebsvereinbarung zur