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VERGÜTUNG
Über Geld spricht man nicht?
Bruttoentgeltlisten & Entgeltauskünfte an den Betriebsrat
Arbeitsvertragliche Regelungen
Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist nach § 307 BGB unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu
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