Über Geld spricht man nicht?

Bruttoentgeltlisten & Entgeltauskünfte an den Betriebsrat

Der Beitrag beleuchtet anhand neuer Rechtsprechung ausgewählte arbeits- und datenschutzrechtliche Aspekte beim Thema Entgeltlisten bzw. -auskünfte. Anlass ist ein kürzlich verhängtes Bußgeld i. H. v. 1,24 Millionen Euro gegen eine gesetzliche Krankenkasse nach Art. 83 DSGVO, obwohl sie ein einsichtiger, kooperativer „Ersttäter“ war. Sie hatte die Anschriften von 500 Versicherten ohne gesetzlichen Erlaubnistatbestand und Einwilligung für eine eigene interne Werbeaktion/Glückspiel verwendet.

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 Bild: luismolinero/stock.adobe.com
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Arbeitsvertragliche Regelungen

Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist nach § 307 BGB unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG. Eine auf den Verschwiegenheitsverstoß gestützte Abmahnung ist unberechtigt und aus der Personalakte zu entfernen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.10.2009 – 2 Sa 237/09, NJW 2011, S. 40).

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Über Geld spricht man nicht?
Seite 668 bis 671
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