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 Bild: apinan/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Überwachungsaufgaben von BR und WA

Reichweite und Grenzen

1. Rechtliche Grundsätze

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der BR ausdrücklich die Pflicht, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.

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