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ARBEITSRECHT
Überwachungsaufgaben von BR und WA
Reichweite und Grenzen
1. Rechtliche Grundsätze
Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der BR ausdrücklich die Pflicht, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden.
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