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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Unbilligkeit einer Weisung zur Arbeitszeiterfassung
Ein angestellter Taxifahrer verklagte seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Mindestlohn für die gesamte Zeit, die zwischen Einschalten und Ausschalten des Taxameters lag (sog. Verfügungszeit). Die echte Arbeitszeit (Beförderung von Taxigästen) betrug etwa 60 % der Verfügungszeit. Das Taxameter ist mit einem Zeiterfassungsmodul versehen.
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