Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert

Unbilligkeit einer Weisung zur Arbeitszeiterfassung

Ein angestellter Taxifahrer verklagte seinen Arbeitgeber auf Zahlung von Mindestlohn für die gesamte Zeit, die zwischen Einschalten und Ausschalten des Taxameters lag (sog. Verfügungszeit). Die echte Arbeitszeit (Beförderung von Taxigästen) betrug etwa 60 % der Verfügungszeit. Das Taxameter ist mit einem Zeiterfassungsmodul versehen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium