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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Vergütungserhöhung bei freigestellten Betriebsratsmitgliedern
Vor dem LAG Köln (Urt. v. 19.4.18 – 4 Sa 401/17) stritt ein freigestelltes Betriebsratsmitglied mit seinem Arbeitgeber darüber, ob es in eine höhere Entgeltgruppe eines Tarifvertrags einzustufen sei. Der Geschäftsbereich, in dem der Mitarbeiter vor seiner Freistellung tätig war, war auf einen Betriebserwerber übertragen worden, bei dem ein anderer Tarifvertrag Anwendung fand.
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