Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten

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Die Nicht-Anerkennung von Wertguthabenkonten durch die Finanzverwaltung führt immer wieder zu Anrufungen der Finanzgerichte.

In dem durch Urteil des BFH vom 22.2.2018 entschiedenen Fall (VI R 17/16) hatte der Geschäftsführer mit der GmbH die Vereinbarung getroffen, dass nicht sein ganzes Gehalt ausgezahlt werden soll, sondern Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands vorzunehmen sind.

Der BFH hat entschieden, dass es sich bei derartigen Gutschriften nicht um gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn handelt. Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH. Die Entscheidung ist ergangen entgegen dem BMF-Schreiben vom 17.6.2009 (BStBl 2009, S. 1286, Tz. A. IV. 2. B). Die Wertguthabenvereinbarungen, die ein Geschäftsführer mit der GmbH trifft, sind eine sinnvolle Gestaltung zur nachgelagerten Besteuerung für den Zeitraum, in dem meist nur noch Renten gezahlt werden und deshalb geringere Einkünfte zu versteuern sind. Das zitierte BFH-Urteil ist deshalb eine sinnvolle Unterstreichung dieser wirtschaftlichen Überlegungen.

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Rainer Kuhsel

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Köln

· Artikel im Heft ·

Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten
Seite 479
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