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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Der Betriebsrat als Gremium muss der außerordentlichen Kündigung eines seiner Mitglieder ausdrücklich zustimmen. Widerspricht er, muss der Arbeitgeber unverzüglich die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen (§ 103 Abs. 2 BetrVG).
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