Rückforderung einerAusbildungsvergütung aufgrund Insolvenzanfechtung

§§ 131 Abs. 1 Nr. 2, 139, 140 Abs. 1, 143 Abs. 1 InsO

1. Das Arbeitsgericht ist an die Feststellungen des Insolvenzgerichts hinsichtlich des für die Insolvenzeröffnung maßgebenden Antrags im Eröffnungsbeschluss gebunden.

2. Zahlungen, die unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung durchgesetzt worden sind, sind als Druckzahlungen inkongruent.

3. Zumindest dann, wenn eine Insolvenzanfechtung wegen einer Druckzahlung erfolgt, besteht keine Veranlassung zur Annahme einer verfassungsrechtlich legitimierten Anfechtungssperre in Höhe des auf den Vergütungszeitraum entfallenden Existenzminimums.

4. Eine Ausnahme greift auch dann nicht, wenn die Rückforderung eine gezahlte Ausbildungsvergütung betrifft und das Insolvenzverfahren auf einen schon längere Zeit vor der Zahlung gestellten Antrag hin eröffnet wurde.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 26.10.2017 – 6 AZR 511/16

1106
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Rückzahlung einer Ausbildungsvergütung aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtung.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Ralf Laws

Dr. Ralf Laws
LL.M. M.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Fachberater für Unternehmensnachfolge, Brilon

· Artikel im Heft ·

Rückforderung einerAusbildungsvergütung aufgrund Insolvenzanfechtung
Seite 374
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Vorinsolvenzrechtliche Sanierung

Vor dem Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, mit Gläubigern einen gemeinsamen Weg zu finden, eine

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

● Problempunkt

Der Kläger ist seit April 2016 bei dem Arbeitgeber als Verkehrsflugzeugführer beschäftigt. Er absolvierte im Mai 2018 einen Lehrgang

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war bereits bei der Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Herr Pleul, was genau hat das BAG am 26. Januar dieses Jahres entschieden?

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in