Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Entgeltfortzahlung während ambulanter Kur
§§ 9 Abs. 1, 3 Abs. 1 EntgFG; § 10 BurlG; § 29 Abs. 1f TV-L
Problempunkt
Die 1958 geborene Klägerin ist seit 2002 bei dem beklagten Land als Köchin beschäftigt. Vom 4.10 bis 24.10.2013 unterzog sie sich einer von ihrer Krankenkasse, der AOK Niedersachsen, bezuschussten ambulanten Vorsorgekur auf der Insel Langeoog.
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