BDA kritisiert geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

Bild: pixabay.com
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Bereits mit Inkrafttreten des MiLoG im Jahr 2014 wurde die Einführung und schrittweise Anhebung des Mindestlohns beschlossen. Die aktuelle Regierung plant nun, diesen auf 12,00 Euro pro Stunde zu erhöhen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erwägt dagegen rechtliche Schritte.

Mindestlohnkommission verantwortlich für Lohnanpassung
Das MiLoG sieht vor, den Mindestlohn turnusmäßig anzupassen. Verantwortlich dafür ist die Mindestlohnkommission. In dieser ständigen unabhängigen Kommission sitzen neben Vertretern aus Gewerkschaften auch solche von Arbeitgebern. Bei der Festsetzung der Höhe des Mindestlohns orientiert sich die Kommission gem. § 9 Abs. 2 Satz 2 MiLoG nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Bereits mit Beginn des Jahres 2022 ist der Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Ab 1. Juli soll er 10,45 Euro pro Stunde betragen. Ein aktuelles Vorhaben der Ampel-Koalition sieht nun vor, den Mindestlohn auf 12,00 Euro zu erhöhen. Ein entsprechender Gesetzentwurf – und damit die Umsetzung eines zentralen Wahlversprechens der SPD – ist noch für dieses Jahr geplant. Nach der einmaligen Anpassung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber solle die Mindestlohnkommission wie vorgesehen über die Entwicklung entscheiden.

BDA sieht Tarifautonomie verletzt
Die BDA sieht in dieser Erhöhung eine grobe Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie und zieht daher eine Klage gegen das Vorhaben in Betracht. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte das Vorhaben als Verstoß gegen das Versprechen, „dass die Mindestlohnkommission der Wächter des Mindestlohns ist und nicht die Politik“.  

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/22:

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