Hilft das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts­ gegen den Fachkräftemangel?

Bild: AdobeStock/Augusto
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Am 1.1.2024 ist der Großteil der Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft getreten. Ziel dieser Regelungen ist, die Integration von Menschen mit Behinderungen in den regulären Arbeitsmarkt zu fördern, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Beschäftigung zu halten und Menschen mit Schwerbehinderung eine präzisere Unterstützung zuteil werden zu lassen. In der Praxis müssen­ noch immer viele Unternehmen die sog. Ausgleichsabgabe leisten, da sie nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Menschen mit Behinderung beschäftigen. Dabei würde das nicht nur der Teilhabe behinderter Menschen Rechnung tragen, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

In der 124. „PEAG Personaldebatte zum Frühstück“ – veranstaltet von der PEAG Unternehmensgruppen und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall – diskutierten in Berlin Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, und Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozial­verbands Deutschland, unter dem Titel „Inklusiver Arbeitsmarkt – zwischen sozialer Teilhabe und Fachkräftesicherung?“ u. a. die folgenden Fragen:
Mangelt es an geeigneten Bewerbungen oder am Willen der Unternehmen?
Wodurch können mehr Unternehmen motiviert werden, Menschen mit Behinderung einzu­stellen?
Sind die Maßnahmen, die das neue Gesetz vorsieht, tatsächlich geeignet, den Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten?

„Mit dem neuen Gesetz setzen wir ein deutliches­ Zeichen für mehr Respekt und Solidarität, für ein gleichberechtigtes Miteinander und Teilhabe und für einen starken Arbeitsmarkt und sozialen Fortschritt in unserem Land“, sagte Griese. Sie hob die Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts hervor, das die Eigenverantwortung und Selbst­bestimmung der Betroffenen stärken soll.
Daher sei es auch Aufgabe der Politik, Hürden abzubauen und bspw. den Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Engelmeier betonte die neuen Anreize für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen und sagte: „Der Arbeitsmarkt und unsere Gesellschaft werden dadurch ein Stück inklusiver.“ Allerdings kritisierte sie insbesondere den Wegfall der Möglichkeit, ein Bußgeld gegen Unternehmen zu verhängen, wenn diese ihrer Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit nicht nachkommen: „Offensichtlich möchte man rund 200.000 bestens ausgebildete Menschen weiter­ zum steuerfinanzierten Zuhausebleiben verdammen, statt sie beim täglich bejammerten Fachkräftemangel mitanpacken zu lassen.“

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/24:

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

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