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Bild: Free-Photos/pixabay.com
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Homeoffice ist kein Selbstläufer

Mobiles Arbeiten von zu Hause aus schafft Handlungsspielraum und kann Arbeitnehmern helfen, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Damit Beschäftigte wirklich vom Homeoffice profitieren, müssen Arbeitgeber und Vorgesetzte die richtigen Voraussetzungen schaffen. Das zeigt die neue Studie „Work-Life Balance im Homeoffice: Was kann der Betrieb tun?“ des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die Ende Januar erschienen ist.

Zu den Rahmenbedingungen gehört u. a., wie stark ausgeprägt die Präsenzkultur im Unternehmen ist: Werden Beschäftigte, die zu Hause arbeiten, als gleichwertig akzeptiert? Wird ihre Leistung fair beurteilt – oder müssen sie negative Bewertungen fürchten? Gibt es klare Regelungen, auch zur Arbeitszeit – oder verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Beruf? Von diesen Faktoren hängt ab, ob das Homeoffice für Beschäftigte eine echte Erleichterung oder ein zusätzlicher Stressfaktor ist.

Es liegt laut Dr. Yvonne Lott, Autorin der Studie, an den Unternehmen, gute Voraussetzungen zu schaffen – auch im eigenen Interesse: „Die bisherige Forschung zeigt, dass Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, einsatzbereiter und zufriedener mit ihrem Job sind“. Allein die Möglichkeit, zu Hause arbeiten zu können, erhöhe Zufriedenheit und Produktivität, da durch das Angebot das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gestärkt werde.

Redaktion (allg.)

Ausgabe 7/19

Homeoffice und mobiles Arbeiten

Ortsungebundenes Arbeiten steht nicht erst seit dem Hype um New Work hoch im Kurs. Bei der Etablierung neuer Arbeitsmodelle und dem verschärften Kampf um Fachkräfte kommt man nur schwer an flexibel geregelten Arbeitszeiten und -orten vorbei. Dem steht jedoch oft das Gesetz im Weg – zumindest, wenn die Beteiligten wirklich Neues wagen wollen. Zudem liegt bereits bei der richtigen Verwendung der Begrifflichkeiten einiges im Argen.

Weitere Themen sind:

  • „Der EuGH ist aus der Zeit gefallen“
  • Der Arbeitsvertrag – Killer der Unternehmenskultur
  • „Männlich/weiblich/divers“ – Das dritte Geschlecht im Arbeitsrecht
  • Ergänzung zu Kündigungen beim Personalabbau – Freiwilligenprogramme als Alternative
  • Automatisierung revolutioniert das Personalwesen – „Personaler müssen zum Change Manager werden“
  • Früher ansetzen bei der Mitarbeitergewinnung – Hochschulmarketing
  • Wie existenzbedrohende Krisen gelöst werden können – Konflikte in Familienunternehmen
  • Die Sogwirkung sinnorientierter Nachwuchsunternehmen – Vom Employer Branding zum CYR-Recruiting
  • Umfrage: Das EntgTranspG – ein Papiertiger?
  • Arbeitgeber haften vielfach gegenüber Mitarbeitern bei bAV – Hinweisen, aufklären und beraten!

Rechtsprechung:

Natürlich finden Sie im Heft wieder aktuelle Rechtsprechung vom Bundesarbeitsgericht und den Landesarbeitsgerichten, leicht verständlich kommentiert, z. B. zu den Themen:

  • Abfindung nach Entlassung während Elternteilzeit (EuGH)
  • Verrechenbarkeit von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich (BAG)
  • Unterrichtung Wirtschaftsausschuss – Einigungsstelle (BAG)
  • Sachgrundlose Befristung: BAG ändert Rechtsprechung (BAG)
  • Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag (BAG)
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (BAG)
  • Arbeitsverhältnis durch Beschäftigung nach Berufsausbildung (BAG)
  • Schadensersatz wegen überhöhter Steuerfestsetzung (BFH)
  • Keine Vorlagepflicht des Rentenbescheids (LAG)