Der erstmals in hybrider Form veranstaltete Kongress Arbeitsrecht ist im 18. Jahrgang am 7. und 8. Februar erfolgreich über die (Live- und Digital-)Bühne gegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren gewohnt aktuelle Themen wie Arbeitszeit, Digitalisierung, Mitbestimmung, Annahmeverzug und mobiles Arbeiten.
Nach der Begrüßung durch Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger, in der er deutlich machte, dass „das Arbeitsrecht […] moderne Personalarbeit stärken und sie nicht behindern“ sollte, folgten Vorträge von Jörn Böttcher, Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin, zum Arbeitsprogramm des BMAS in 2023 und Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, zu Aktuellem aus dem Arbeitsrecht.
Der Beitrag von Dr. Katrin Haußmann, Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gleiss Lutz, Stuttgart, lieferte einen Blick in die Möglichkeiten von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen im Bereich des Datenschutzes. Auch bei Dr. Wolfgang Lipinski, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ADVANT Beiten, München, ging es um die Tariflandschaft. Er stellte Vor- und Nachteile von Haustarifverträgen sowie einer betrieblichen Vergütungsordnung dar.
Dr. Marc Spielberger, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, München, besprach anschließend verschiedene Fragestellungen rund um das Crowdworking. Im Mittelpunkt stand die kommende EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Der erste Kongresstag schloss mit der Keynote von Inga Höltmann zum Thema Hybride Führung - Herausforderungen und Lösungen für Führungskräfte. Die Expertin für Kulturwandel in Unternehmen, New Work und Digital Leadership riet, neue Arbeit als Werkzeugkasten zu verstehen, der verschiedene Tools zur Verfügung stellt. Moderator Roland Wolf zieht zum Abschluss das Fazit: „New Work ist mehr als remote Work.“
Der zweite Tag startete mit einem gewohnt lebendigen Vortrag von Prof. Dr. Björn Gaul, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln, mit dem Titel „Aktuelles zu Umstrukturierung, Betriebsänderung und Betriebsübergang“. Auch hierbei ging es um Aspekte der Digitalisierung und New Work sowie die grundlegende Frage, wann dabei eine Betriebsänderung vorliegt.
Prof. Dr. Ulrich Koch, Vorsitzender Richter, Zweiter Senat, BAG Erfurt, stellte Tendenzen und Entwicklungslinien beim Kündigungsschutz vor, ging dabei u. a. auf Sach- und Beweisverwertungsverbote ein und stellte das Eigentum des Arbeitgebers als schützenswertes Gut heraus, das einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers rechtfertigen kann. Dr. Nathalie Oberthür, Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, RPO Rechtsanwälte, Köln, referierte zum Annahmeverzug im Arbeitsverhältnis und ging auf dessen Voraussetzungen, Freistellungsszenarien sowie die Unterscheidung zwischen Annahmeunwilligkeit und Annahmeunfähigkeit ein. Zudem zeigte sie anhand von Fällen aus der Praxis die Zumutbarkeit der Erwerbsanrechnung und wie diese zu erfolgen hat. Dr. Jan H. Lessner-Sturm, Vice President Labour Relations, Metro AG, Düsseldorf, sprach zum mobilen Arbeiten und zeigte insbesondere dessen Vor- und Nachteile aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht sowie Probleme bei Auslandsbezug, insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes und des arbeitgeberseitigen Sicherheitsbedürfnisses auf.
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Zur Aufzeichnung: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/events/das-neue-hinweisgeberschutzgesetz.html
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