Wir analysieren zwei aktuelle LAG-Entscheidungen, die die Anforderungen an die Massenentlassungsanzeige noch einmal verschärfen und weitere Fallstricke für Unternehmen ziehen: Welche Schritte sind zwingend einzuhalten und wie entwickelt sich hier die Rechtsprechung weiter?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 11/21:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Das in § 17 Abs. 1 KSchG für die Ermittlung der erforderlichen personellen Betriebsstärke maßgebliche Tatbestandsmerkmal „in der Regel“ enthält weder
Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des
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