Endlich ist er da, der Entwurf für ein „Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen“. Was ist dort konkret vorgesehen und für wen gelten die künftigen Vorschriften? Zudem sprechen wir über die Ausgestaltung eines Meldesystems und erörtern die Vorgehensweise bei absichtlichen Falschbehauptungen.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 1/22:
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