Gewerkschaften haben in Deutschland ein grundgesetzlich verbrieftes Recht zum Zugang in einen Betrieb. Die Digitalisierung wirft in diesem Zusammenhang aber zahlreiche Fragen auf. Wie weit kann eine Gewerkschaft heute gehen? Ein kürzlich erschienenes Urteil konkretisiert die Möglichkeiten. Zudem kämpft eine gewerkschaftliche Initiative für eine einheitliche Regelung.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 10/21:
Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)
Das Zugangsrecht zum Betrieb ist zwar unstrittig geregelt, es tobt aber ein Kampf um die Grenzen digitaler Gewerkschaftsrechte – nicht zuletzt durch

Tarifverträge kann nur eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung schließen. Wann aber ist eine Vereinigung eine Gewerkschaft und wie ist das Recht von
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 BGB i. V. m
Einer Gewerkschaft steht gegen einen Arbeitgeber ein schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung eines zwischen ihnen geschlossenen Haustarifvertrags
In der neuesten Podcast-Folge in der Reihe "Kurz gefragt" erwartet Sie ein Update zum Kurzarbeitergeld:
Im Dezember wurde die Sonderregelung zum