Es klingt verlockend: Eine App bietet den Mitarbeitern Social-Media-Anwendungen, erleichtert ihnen die Terminplanung und möglicherweise kann sogar die HR-Abteilung bestimmte Prozesse outsourcen und vereinfachen sowie die Arbeitgeber-Mitarbeiter-Kommunikation ohne große Hürden gewährleisten. Doch was sind hier die Fallstricke aus (arbeits-)rechtlicher Sicht, was spricht vielleicht gegen die Einführung eines solchen Tools. Darüber haben wir in der neuen podcast-Folge aus der Reihe "Kurz gefragt" gesprochen.
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Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Problempunkt
Die Kernfrage war, ob die Entscheidungsfreiheit der Betriebspartner so weit reicht, zweckbefristet beschäftigte
●Problempunkt
Die Klägerin, die Bau- und Gartenmärkte im Bundesgebiet betreibt, wendet sich gegen eine Anordnung der Beklagten, die
Steht eine Gefährdungsbeurteilung an, kommen sofort „hausgemachte“ Risiken in den Sinn, die bspw. von Gefahrstoffen, Mechanik oder Elektrik ausgehen –
● Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2020 bei der Beklagten, die Haar- und Hautkosmetik produziert und vertreibt, mit monatlich 171
seit Mitte Januar sind in ganz Deutschland mehrere Hunderttausend Menschen auf die Straße gegangen. Gegen die AfD, gegen Rechtsextremismus
Wären Sie nicht Personalerin geworden, was dann?
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