Der EuGH hatte im Mai 2019 vorgelegt und jetzt hat das BAG in einem aktuellen Beschluss nachgezogen, noch bevor der deutsche Gesetzgeber auf die EuGH-Entscheidung mit einer Änderung des ArbZG reagieren konnte (oder wollte). Ist die Vertrauensarbeitszeit nun am Ende? Denn Arbeitgeber jeder Größe müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 9/22:
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

In der neuesten Podcast-Folge in der Reihe "Kurz gefragt" erwartet Sie ein Update zur Arbeitszeiterfassung:
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