Im Arbeitsverhältnis erbringt der Arbeitnehmer klassischerweise eine persönliche Arbeitsleistung und erhält dafür sein Entgelt vom Arbeitgeber. Diese Hauptleistungspflichten werden von zahlreichen Nebenpflichten flankiert. Hier existieren ganz allgemeine, zu konkretisierende, sowie besondere Vorschriften für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 4/22:
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