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Die Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung trat zum 25. Mai dieses Jahres außer Kraft. Zwar findet in der Praxis seitdem nach und nach eine Rückkehr in die Büros statt, viele Arbeitnehmer wünschen sich aber auch in Zukunft zumindest teilweise Möglichkeiten zum remoten Arbeiten.

Jeder Vierte arbeitete 2021 aus dem Homeoffice
Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass im vergangenen Jahr ein Viertel der Beschäftigten ihrer Arbeit zeitweise im Homeoffice nachging. Für 10 % war das sogar die Regel. Dass sich diese Zahlen ungleich auf die verschiedenen Branchen verteilen, ist offensichtlich. So lassen sich Tätigkeiten in der Pflege oder im Bauwesen nur in seltenen Fällen von zu Hause aus verrichten.

Homeoffice gegen den Arbeitskräftemangel
Beschäftigte begründen die Forderung nach flexibleren Arbeitsmodellen häufig mit einer besseren Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Folglich können sich Arbeitgeber mit entsprechenden Angeboten für Arbeitnehmer attraktiv machen und sowohl ihre bestehende Belegschaft halten als auch neue Mitarbeiter gewinnen, was in Zeiten des Arbeitskräftemangels für viele Unternehmen hohe Priorität haben dürfte.

Regierung plant Regelungen
Noch immer sind viele Unternehmen unsicher, welche Pflichten sie gegenüber Beschäftigten im Homeoffice – insbesondere hinsichtlich des Arbeitsschutzes – haben. Die Bundesregierung plant hier, den rechtlichen Rahmen abzustecken und damit u. a. Grauzonen zu regeln und für Rechtssicherheit zu sorgen. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es gegenwärtig noch nicht. Ein solcher sollte in jedem Fall nicht zu enge Vorgaben machen. Denn welche Ausgestaltung im spezifischen Arbeitsverhältnis angebracht ist, sollten Arbeitgeber und Mitarbeiter selbst am besten einschätzen können.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 5/22:

Anfang 2020 tauchte das neue Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. die Krankheit Covid-19 auf und verbreitete sich weltweit als Pandemie. Mit seiner Ausbreitung stellten...

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