Rechtsprechung
Entscheidungen kommentiert
Provisionsanspruch − Kryptowährung
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode − Was kommt auf Arbeitgeber zu?
Podcast | Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Payroll & Compensation
- Brutto für netto
- In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, sich als attraktiver Arbeitgeber im umkämpften Arbeits-/Bewerbermarkt zu positionieren und Mitarbeiter zu finden und binden (vgl. Stück/Wein, AuA 6/23, S.14ff. mit Checkliste). Die Arbeitskosten in Deutschland sind im internationalen Vergleich bzw. Wettbewerb hoch und belasten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen durch hohe Steuern sowie Sozialausgaben, sodass steuer-/sozialversicherungsrechtlich optimierter Entgeltgestaltung ein kostendämpfender Effekt zukommt und eine beidseitige Win-win-Situation schafft. Wie können steuerfreie Sachbezüge bis zzt. max. 50 Euro/Monat mittels einer Wertkarte/App nach §8 Abs.1 Satz 3, Abs.2 Satz 11 EStG eingeführt werden?
- Entgelttransparenz
- Bereits im Juni 2023 hat der Europäische Gesetzgeber mit dem Inkrafttreten der Entgelttransparenz-Richtlinie (RL [EU] 2023/970; nachfolgend auch „EntgTranspRL“) einen weiteren Schritt zur Behebung des Entgeltgefälles zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) unternommen. Dieser Beitrag beleuchtet den Inhalt der Richtlinie und zieht einen Vergleich zur derzeit noch geltenden (deutschen) Rechtslage. Im Anschluss hieran werden die Auswirkungen auf Unternehmen aufgezeigt und praktische Handlungsempfehlungen gegeben. Zu Beginn jedoch soll zunächst der statistische Hintergrund des Gender-Pay-Gaps näher betrachtet werden.
- Einmal Tarifvertrag, immer Tarifvertrag?
- Viele Arbeitgeber in Deutschland sind tarifgebunden, sei es durch eine einmal eingegangene Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch die Bezugnahme auf einzelne Tarifvertragswerke mittels arbeitsvertraglicher Klauseln. Die Tarifbindung schafft einerseits transparente Arbeitsbedingungen und steigert die Attraktivität des Arbeitgebers auf dem Bewerbermarkt. Andererseits mangelt es durch sie auch an einer Flexibilität, Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen individuell zu gestalten. Was ist also zu tun, wenn sich der Arbeitgeber zum Teil nach jahrzehntelanger Unternehmenspraxis in den starren Regelungen eines Tarifvertragswerks wiederfindet, das nicht (mehr) zu ihm oder zu den Arbeitnehmern passt? Der nachfolgende Beitrag stellt dar, wie sich ein Verbandsaustritt bzw. -wechsel in der Praxis umsetzen lässt und mit welchen Fallstricken zu rechnen ist.
- Überstunden in der Betriebsratsvergütung
- Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern war schon immer ein sensibles Thema im deutschen Arbeitsrecht. Doch seit dem „Volkswagen-Skandal“ und dem seit dem im Sommer in Kraft getretenen Gesetz zu diesem Thema hat es eine neue Brisanz gewonnen. Wie schnell Arbeitgeber sich in einer Zwickmühe befinden, wird deutlich, wenn man sich das Thema Überstunden von Betriebsratsmitgliedern ansieht.
Kurz kommentiert
Arbeitszeit
- Arbeitszeiterfassung und Mindestlohn
- Ein kürzlich von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegter Gesetzesentwurf sah neben der Erhöhung des Mindestlohns vor allem strengere Regeln zur Dokumentation der Arbeitszeit vor. Die AuA hat mit Dr. Alexander Bissels, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, über das Gesetzesvorhaben und die Unternehmenspflicht zur Arbeitszeiterfassung gesprochen.
- EU-Recht und Arbeitszeit
- Die Arbeitszeit ist ein Kernelement des Arbeitsverhältnisses – Arbeits(-zeit) gegen Vergütung. Hier hat es seit der sog. „Stechuhr-Entscheidung“ des EuGH im Mai 2019 einige Bewegung gegeben. Wie ist da die BAG-Entscheidung vom 4.5.2022 (5 AZR 359/21) einzuordnen? Welche Rolle spielt dabei das EU-Recht? Und passt das deutsche Arbeitszeitrecht überhaupt noch zur sog. Arbeitswelt 4.0?
- Das neue Nachweisgesetz
- Das Nachweisgesetz ist in seiner Neufassung in Kraft getreten. Es verpflichtet zunächst wie bisher Arbeitgeber dazu, wesentliche Bedingungen des Arbeitsvertrags aufzuzeichnen und die unterschriebene Niederschrift dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Was kommt an Neuregelungen hinzu und welchen konkreten Handlungsbedarf gibt es jetzt?
- Inklusive Checkliste
- Mitbestimmung bei eiligen Arbeitszeitregelungen
- Arbeitgeber haben ein erhebliches Interesse daran, wenn eilige Produktionen durchzuführen sind, die zeitlich nicht einkalkuliert werden können, ein höheres Maß an Stunden abzurufen. Auch mit Vereinbarung variabler Arbeitszeit können diese Maßnahmen nur teilweise umgesetzt werden, weil es bei jeder Veränderung der zeitlichen Lage und des Umfangs der Arbeitszeit auch um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats geht.
- Flexible Personaleinsatzplanung
- Der begrenzte Wachstumsfaktor in Deutschland ist die mangelnde Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern geworden. Der knappe und teure Produktionsfaktor Mensch ist deshalb gezielt und sparsam einzusetzen. Das fordert bedarfsgerechte Personaleinsatzplanung, basierend auf einer angemessenen Personalbemessung. Und das im Büro und im Homeoffice sowie in Dienstleistungsberufen und in der Produktion.
- Darlegungs- und Beweislast für Mehrarbeit
- Immer wieder muss sich die Rechtsprechung mit der Frage auseinandersetzen, wann ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Überstundenvergütung hat, und hierbei natürlich mit der Frage, wann durch den Arbeitnehmer geleistete Überstunden überhaupt vorliegen. Was sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Überstundenklage?
- Arbeitszeitbetrug: Nichterfassung Raucherpausen
- Einer seit über 30 Jahren beschäftigten Mitarbeiterin im Arbeitsamt war ihre Zigarettensucht zum Verhängnis geworden. Es gab in der Agentur eine Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, wonach für alle Mitarbeiter Arbeitszeitkonten geführt werden und bei jedem Betreten oder Verlassen der Dienstgebäude dies zu erfassen ist, auch für Raucherpausen oder sonstige Arbeitsunterbrechungen. Die Vorgesetzte stellte Unregelmäßigkeiten bei den Arbeitszeitbuchungen der Klägerin fest.
- Überstunden bei Teilzeit
- Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollarbeitszeit?
BAG, Beschluss vom 28.10.2021 – 8 AZR 370/20 (A)
- Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte erst ab Überschreiten der Vollarbeitszeit?
Betriebliches Gesundheitsmanagement und Eingliederungsmanagement
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement ist in den Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Am Beispiel des Betriebssports wollen wir zeigen, wie die Maßnahmen am besten umzusetzen sind und welche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen.
- Wellbeing im Unternehmen
Benefits und Incentives sollten für unvorhersehbare Situationen gut aufgestellt sein – und gleichzeitig Mitarbeiter und Unternehmen gerade in Krisen unterstützen. Es gilt also, schon vor der Krise die richtigen Benefits zu implemtieren – und diese flexibel und anpassbar zu gestalten. Welche Handlungsoptionen bestehen angesichts eines in Krisenzeiten oft höheren Kostendrucks insbesondere im Bereich des materiell hochwertigsten Benefits, der betrieblichen Altersversorgung?
- Anwesenheitsprämien
Die Ressource Mensch ist ein wertvoller und teurer Produktionsfaktor, mit dem wertschätzend umgegangen werden soll. Eine gute Mitarbeiterführung in den Unternehmen ist dabei ebenso wichtig wie menschengerechte Arbeitsbedingungen, d.h. New Work. Um die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und Fehlzeiten zu minimieren, denken viele Unternehmen auch über einen Leistungsanreiz in Form einer sog. Anwesenheits- oder Gesundheitsprämie nach.
- BEM in der Pandemie – Long Covid und die Folgen
Long-Covid-Erkrankungen stellen Arbeitgeber und HR-Verantwortliche vor große Herausforderungen. Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist in dieser Situation für Unternehmen nicht nur regelmäßig verpflichtend. Es trägt auch dazu bei, mit dieser und anderen Erkrankungen umzugehen, dass Arbeitnehmer entweder an den Arbeitsplatz zurückkehren oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden kann.
- Fallstricke beim BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann ein hilfreiches Instrument der Fürsorge sein. Gleichzeitig hat das BEM in den letzten Jahren im Vorfeld der krankheitsbedingten Kündigungen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Obwohl – oder weil – es keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung des Verfahrens gibt, sind bei der Durchführung eines BEM viele Einzelheiten zu beachten.
- Die schriftliche Befragung im Rahmen des BEM
Oftmals wird das BEM-Verfahren von Mitarbeitern abgelehnt, weil es eine „übergriffige“ Befragung befürchtet oder die Gesprächsform als zu belastend empfunden wird. Dennoch ist es für Arbeitgeber wichtig, zügig zu erfahren, wo und welche ggf. (Mit-)Ursachen für die häufigen oder langen Erkrankungen des Mitarbeiters ausschlaggebend sind und wie die betriebliche Präsenz verbessert werden kann. Die schriftliche Befragung ist zunächst mit der Arbeitnehmervertretung abzustimmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in diesem Beitrag erläutert.
Weiterbildung
- Fortbildungsrecht und Rückzahlungsvereinbarung
- Wissen und Können sind im globalen Wettbewerb heute entscheidende Erfolgs- und Differenzierungsfaktoren. Ein markt- und zeitgerechtes Anforderungs-/Qualifikationsprofil entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und die Beschäftigungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers. Hierfür ist eine permanente Fortbildung unerlässlich. Praktisch wichtige Rechtsfragen der Fortbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis sollen in diesem Beitrag beleuchtet werden.
- Fremdsprachen im Job
- Beschäftigte sind heute mehr denn je auf ihre Fremdsprachenkenntnisse angewiesen, sei es für die Zusammenarbeit mit internationalen Kollegen oder für die Kommunikation mit Kunden aus aller Welt. Umso erstaunlicher ist es, dass Unternehmen bei der Suche nach den richtigen Kandidaten deren Sprachkenntnisse häufig komplett außen vor lassen. Die Folge: Der Einstellungsprozess wird komplizierter als notwendig. Wir beleuchten, wie der CEFR dem HR-Management das Leben erleichtert.
- Lernplattformen für das Onboarding
- Der Aufwand eines Onboardings ist jedes Mal hoch. Das Ganze kostet sehr viel Zeit und manchmal auch Nerven. Weder Beschäftigten in den HR-Abteilungen noch Neueinsteigern hilft es, diese Flut an Informationen in großen Blöcken zu vermitteln. Im Prinzip wiederholt sich das, was neue Mitarbeiter an Informationen erhalten, ständig. Wieso dann nicht standardisieren und digitalisieren? Dafür lohnt es sich einen Blick darauf zu werfen, was Onboarding überhaupt ist und welche Bereiche digital einfach mehr Sinn ergeben.
- Schulungsanspruch der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Welche Rechte und Pflichten kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) für sich selbst proklamieren und wo werden ihr rechtliche Grenzen gesetzt? Dieser Beitrag richtet den Fokus auf die Erforderlichkeit von Schulungen für JAV-Mitglieder i.S.d. § 37 Abs. 6 BetrVG. Außerdem soll exemplarisch anhand einer aktuellen Entscheidung des ArbG Frankfurt am Main aufgezeigt werden, wo die Grenzen der Erforderlichkeit von Schulungen für JAV-Mitglieder verlaufen.
- Agilität: Vom Beginner zum HR-Profi
- Märkte, Wettbewerb und Technologien befinden sich konstant im Wandel. Unternehmen, die in diesem Perpetuum-Mobile-Zusammenspiel unterschiedlichster Faktoren erfolgreich bleiben möchten, müssen gewandt auf diese ständigen Veränderungen reagieren. Unterstützung auf dem Weg in die agile Zukunft soll dabei aus den Personalabteilungen kommen. In vielen deutschen Unternehmen stehen sie in Sachen Agilität jedoch selbst am Anfang. Wie stellt sich die Ist-Situation dar und worauf kommt es in Sachen disruptiver Innovation in HR-Abteilungen an?
- Fortbildung: Arbeitszeit und –entgelt
- Wird eine Fortbildung auf Veranlassung des Arbeitsgebers absolviert und unterliegt der Arbeitnehmer folglich im Rahmen der Fortbildung den Weisungen des Arbeitgebers, handelt es sich europarechtlich um Arbeitszeit (EuGH, Urteil vom 28.10.2021 – C-909/19).
Wokeness, bAV und Sonderzahlungen in der April-Ausgabe der AuA
Im Jubiläumsjahr setzt die Leitmesse für HR mit dem Motto „Time for New Beginnings“ mehr denn je auf Innovationen und zukunftsweisende Impulse
Vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern stritten die Parteien über die Zahlung einer Zulage aus Gründen der Gleichbehandlung.
Der Arbeitgeber betreibt eine
