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Öffentlicher Dienst

BAG: Stufenzuordnung nach Herabgruppierung (TV-L)

Nach § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L sind Beschäftigte auch im Fall der Herabgruppierung aus einer individuellen Endstufe höchstens der Endstufe der

Ministerium missachtete Gesetz bei eigenen Stellenbesetzungen

Die Art der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bei drei Stellenbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

BVerwG: Streikverbot für Beamte bleibt – vorerst - erhalten

Es bleibt dabei: Auch weiterhin dürfen beamtete Lehrer nicht an Streiks teilnehmen, die die Gewerkschaften für ihre angestellten Kollegen veranstalten

Kein Kopftuchverbot im allgemeinen Verwaltungsdienst NRW

Anders als bei einer Lehrerin im Schuldienst ist das Tragen eines Kopftuchs kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen

Höchstaltersgrenze in einem Leistungsplan einer Unterstützungskasse

Der Leistungsplan einer Unterstützungskasse, nach dem ein Anspruch auf betriebliche Versorgung nicht mehr erworben werden kann, wenn der Arbeitnehmer

Beamte haben keinen Anspruch auf Beihilfe für Nahrungsergänzungsmittel

Aufwendungen für Arzneimittel sind nur dann beihilfefähig, wenn sie wegen einer Behandlung vor der Beschaffung durch einen Arzt oder Heilpraktiker

Folgen einer Grippeschutzimpfung als Dienstunfall

Treten nach einer vom Dienstherrn organisierten Grippeimpfung gesundheitliche Schäden bei einem Angestellten auf, kann unter bestimmten

Problempunkt

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Zeitraum, für den ein Arbeitnehmer Erholungsurlaub genommen hat, so darf dieser gem. § 3 Abs. 2

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Bund will eigenen Nachwuchs im öffentlichen Dienst sichern

Woher nehmen und nicht stehlen? Die Bundesregierung will mit einem Gesetz ihren eigenen Nachwuchs für den öffentlichen Dienst im Bund sichern. 

Der

Problempunkt

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährt im Rahmen der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

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Problempunkt

Der Kläger war als Arbeitnehmer des beklagten Landes Hessen an der Universitätsklinik in Marburg als nichtwissenschaftlicher Arbeiter

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Keine unzulässige Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten beim TVöD

Die Tarifregelungen zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verletzen nach einer Entscheidung