Öffentlicher Dienst
Problempunkt
Die Klägerin ist in einem Krankenhaus als Teilzeitbeschäftigte mit 50 % des vollen Arbeitsumfangs tätig. Auf das Arbeitsverhältnis sind
Problempunkt
Geklagt hatte ein Rettungssanitäter einer Rettungswache, der regelmäßig in zwei Dienstschichten von je zwölf Stunden nach einem
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Geltung eines Vergütungstarifvertrags des öffentlichen Dienstes für das Arbeitsverhältnis der Klägerin und
Problempunkt
Die Klägerin ist Sonderschullehrerin und seit ihrem 35. Lebensjahr bei der Beklagten beschäftigt, allerdings lediglich aufgrund eines
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1972 bei dem beklagten Land als Lehrerin tätig, und zwar seit 1992 als nicht vollbeschäftigte Angestellte mit
Stundenweise Rufbereitschaft nach § 8 Abs. 3 TVöD
Ordnet der Arbeitgeber an einem Kalendertag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen zwei oder mehre Rufbereitschaften an
Keine Zeitgutschrift für ehrenamtliche Richter während der Gleitzeit
Arbeitgeber des öffentlichen Diensts, die dem TVöD im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) unterliegen, müssen
Überleitung eines Arbeitsverhältnisses durch Gesetz
Der Landesgesetzgeber darf durch Gesetz die Rechtsträger des öffentlichen Diensts umstrukturieren und dabei bestimmen, dass die Arbeitsverhältnisse
Ausschluss von tariflicher Besitzstandszulage bei Elternzeit unwirksam
Soweit die alten Fassung von § 11 des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den