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Öffentlicher Dienst

Bayerische Beamte erhalten Zuschuss für eine Brille

Ein bayerischer Beamter, der gravierend in seiner Sehfähigkeit eingeschränkt ist, hat einen Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung von ärztlich

Gleiche Vergütung bei herkunftssprachlichem Unterricht

Lehrern mit ausländischer Herkunft und deutscher Lehrbefähigung ist eine Vergütung aus derselben Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen

BVerfG: Altersgrenzen für Beamte verfassungswidrig

Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von

Bereitschaftszeitvergütung im Rettungsdienst mit MiLoG vereinbar

Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach Inkrafttreten des MiLoG. Die

JVA-Beamte dürfen keinen Erotik-Chat betreiben

Liegen die jährlichen Einnahmen eines Beamten aus einer Nebentätigkeit über den jährlichen Dienstbezügen, kann die erteilte Erlaubnis für die

Kein Schadensersatzanspruch nach verspäteter Beförderung

Hat ein Beamter auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des Dienstherrn keine ernsthafte Chance auf Beförderung, so steht ihm selbst dann kein

Bezugnahmeklausel nach Betriebsübergang

Eine arbeitsvertraglich vereinbarte unbedingte Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung bindet bei einem Betriebsübergang

Beamtenrecht: wegen Kinderbetreuung Altersgrenze überschritten

Eine Bewerberin kann als Beamtin auf Probe eingestellt werden, wenn sie die Höchstaltersgrenze wegen der Betreuung minderjähriger Kinder überschreitet

Eilrechtsschutz eines Polizeibeamten erfolgreich

Die vorläufige Dienstenthebung des früheren Leiters einer Polizeiinspektion bleibt weiterhin ausgesetzt, entschied das Niedersächsische OVG mit

Altersabhängige Besoldung von Beamten unzulässig

Beamte haben einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge - entgegen den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG - allein von ihrem Alter

Problempunkt

Durch § 18 TVöD (VKA) wurde auf kommunaler Ebene eine leistungsbezogene Vergütung im öffentlichen Dienst eingeführt. Dabei speist sich

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Problempunkt

Während für "normale" Zeitarbeiter in § 7 Satz 2 AÜG, § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG ausdrücklich das aktive und passive Wahlrecht bei

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