Öffentlicher Dienst
Bayerische Beamte erhalten Zuschuss für eine Brille
Ein bayerischer Beamter, der gravierend in seiner Sehfähigkeit eingeschränkt ist, hat einen Anspruch auf beihilferechtliche Erstattung von ärztlich
Gleiche Vergütung bei herkunftssprachlichem Unterricht
Lehrern mit ausländischer Herkunft und deutscher Lehrbefähigung ist eine Vergütung aus derselben Entgeltgruppe des Tarifvertrags für den öffentlichen
BVerfG: Altersgrenzen für Beamte verfassungswidrig
Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen beinhaltet keine hinreichend bestimmte Verordnungsermächtigung zur Festsetzung von
Bereitschaftszeitvergütung im Rettungsdienst mit MiLoG vereinbar
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütung für Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst nach Inkrafttreten des MiLoG. Die
JVA-Beamte dürfen keinen Erotik-Chat betreiben
Liegen die jährlichen Einnahmen eines Beamten aus einer Nebentätigkeit über den jährlichen Dienstbezügen, kann die erteilte Erlaubnis für die
Kein Schadensersatzanspruch nach verspäteter Beförderung
Hat ein Beamter auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten des Dienstherrn keine ernsthafte Chance auf Beförderung, so steht ihm selbst dann kein
Bezugnahmeklausel nach Betriebsübergang
Eine arbeitsvertraglich vereinbarte unbedingte Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung bindet bei einem Betriebsübergang
Beamtenrecht: wegen Kinderbetreuung Altersgrenze überschritten
Eine Bewerberin kann als Beamtin auf Probe eingestellt werden, wenn sie die Höchstaltersgrenze wegen der Betreuung minderjähriger Kinder überschreitet
Eilrechtsschutz eines Polizeibeamten erfolgreich
Die vorläufige Dienstenthebung des früheren Leiters einer Polizeiinspektion bleibt weiterhin ausgesetzt, entschied das Niedersächsische OVG mit
Altersabhängige Besoldung von Beamten unzulässig
Beamte haben einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge - entgegen den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG - allein von ihrem Alter
Problempunkt
Durch § 18 TVöD (VKA) wurde auf kommunaler Ebene eine leistungsbezogene Vergütung im öffentlichen Dienst eingeführt. Dabei speist sich
Problempunkt
Während für "normale" Zeitarbeiter in § 7 Satz 2 AÜG, § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG ausdrücklich das aktive und passive Wahlrecht bei