Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung?

Ansprüche bei fremdverschuldeter Arbeitsunfähigkeit
Nicht selten kommt es dazu, dass sich Mitarbeiter arbeitsunfähig melden und somit für eine längere Zeit ausfallen. Dies ist mit Kosten verbunden, jedoch steht dem Arbeitgeber ein sog. Regressanspruch zu, wenn sich der Arbeitnehmer aufgrund von Drittverschulden arbeitsunfähig meldet. Aber nicht nur Unternehmen können bei einem Krankheitsfall die Entgeltfortzahlung geltend machen, auch Selbstständigen steht dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen zu.
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 Bild: blende11.photo/stock.adobe.com
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1 Die Situation

Ein nicht arbeitsfähiger Beschäftigter hat nach dem Gesetz ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen trägt der Arbeitgeber die Kosten; darüber hinaus kommt die jeweilige Krankenkasse für die Zahlungen auf. Bei Lohnnebenkosten von aktuell ca. 28 % wären bei einem Mitarbeiter, der monatlich 2.000 Euro brutto verdient, für einen Zeitraum von sechs Wochen somit über 3.800 Euro an Entgeltfortzahlungskosten fällig, wobei Urlaubsansprüche und zusätzliche Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch nicht anteilig berücksichtigt sind.

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Melanie Hoffmann

Melanie Hoffmann

· Artikel im Heft ·

Wer übernimmt die Entgeltfortzahlung?
Seite 344 bis 346
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Ausgangslage und Problemstellung

Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch

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Einführung

Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen

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Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Zahlen, Daten und Fakten

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